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Werbeservice & Notensatz
Steffen Fischer
Inh. Ute Fischer
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Internet: www.notensatz-s-fischer.de
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Berechnung der Mehrwertsteuer
Die Berechnung erfolgt mit dem deutschen Mehrwertsteuersatz, gemäß § 3a Abs. 5 UStG.
Rechtsgrundlage:
Der § 3a Abs. 5 UStG beinhaltet, dass sich der Leistungsort für die dort definierten Leistungen erst bei Überschreiten eines Gesamtbetrags der Entgelte von insgesamt 10.000 EUR im vorangegangenen bzw. im laufenden Kalenderjahr in den Ansässigkeitsstaat des Leistungsempfängers verlagert. Bis dahin gelten die Umsätze noch im Sitzland des leistenden Unternehmers als steuerbar. Die Entgeltgrenze gilt für alle in § 3a Abs. 5 UStG genannten Umsätze an Nichtunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet.
Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 § 1 ODR-VO (Online-Streibeilegungs-Verordnung):
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: (http://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten über online getätigte Käufe oder abgeschlossene Dienstleistungsverträge zu nutzen.